AGB
AGBs sind nach Gesetz vorformulierte Vertragsbestandteile. Wenn man also in Verträge, die man schließt, vorformolierte Bestandteile aufnehmen will, sollte man AGBs haben. Wenn nicht gilt für alle nichtgeregelten Bereiche das Gesetz. Und ist es strittig, entscheiden in den einzelnen Punkten bei Uneinigkeit die Gesetze.
Es gelten immer die AGBs, der Veranstalter, auf die von unseren Seiten (alles-angebote.de) weitergeleitet wurde.